Ehrenordnung
- 1 Ehrungsmöglichkeiten
1.1 der Turngau Mainz verleiht für verdienstvolle ehrenamtliche Mitarbeit im Verein und im Turngau Mainz die Übungsleiter-Ehrennadel, den Gau-Ehrenbrief und die Ehren-Mitgliedschaft.
1.2 Die Ehrungen erfolgen auf Beschluss des Vorstandes für Ehrennadel und Ehrenbrief, die Ehrenmitgliedschaft beschließt der Gau-Turntag.
1.3 Darüber hinaus können Ehrungen über den RHTB und den DTB beantragt werden. Für diese gilt die RhTB- und die DTB-Ehrenordnung.
- 2 Ehrungskriterien
2.1 Die Übungsleiter-Ehrennadel wird an Übungsleiter verliehen, die sich durch mindestens 5jährige Übungsleiter-Tätigkeit im Verein ausgezeichnet haben.
2.2 Den Gau-Ehrenbrief erhalten Persönlichkeiten, die sich durch langjähriges Wirken im Verein im Vorstand oder einem Vereinsgremium oder darüber hinaus im Turngau Mainz verdient gemacht haben. Eine Mindestzeitspanne von 10 Jahren ist dabei Voraussetzung.
2.3 Die Ehrenmitgliedschaft kann als höchste Ehrung an Mitglieder verliehen werden, die langjährig im Turngau Mainz im Vorstand tätig waren und sich durch überragende Verdienste um den Turngau Mainz verdient gemacht haben.
- 3 Antragsverfahren
3.1 Ehrungsanträge können die Vereine und der Vorstand des Turngaues mit seinen Fachwarten stellen. Die Ehrungsvorschläge müssen mindestens 3 Monate vor der Ehrung beim Vorstand des Turngaues eingereicht werden. Die Antragsformulare können von der Geschäftsstelle des Turngaues Mainz angefordert werden und sind zwingend erforderlich.
3.2 Anträge für die Verleihung der Ehrenmitgliedschaft sind formlos, aber mit eingehender Begründung, mindestens drei Monate vor einem Gau-Turntag, einzureichen.
- 4 Bearbeitungsgebühren
4.1 Der Turngau Mainz erhebt pro Ehrung eine Bearbeitungs- und Unkosten-Gebühr von 6,00 € für die ÜL-Nadel
und 10,00 € für den Gau-Ehrenbrief .
4.2 Antrag und Ehrung für die Ehrenmitgliedschaft sind kostenfrei.